Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Auszug) Alle AGB und Hastungserklärungen befinden sich auf der Rückseite des jeweils schriftlich geschlossenen Mietvertrags.


Unsere AGB gelten für alle Verträge mit Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Die AGB gelten spätestens bei Annahme der Leistung.


Mietvoraussetzungen: Der Mieter muss mindestens 14 Jahre alt sein. Ist der Mieter noch keine 18 Jahre alt, bedarf es der schriftlichen und persönlichen Zustimmung des Erziehungsberechtigten.


Des Weiteren müssen sich die Erziehungsberechtigten zur vollen Haftung für Schäden am Fahrzeug bereit erklären. Das Gewicht des Fahrers muss technisch bedingt mindestens 45 kg betragen und darf 115 kg nicht überschreiten. Der Mieter muss am Straßenverkehr teilnehmen können und darf nicht an Epilepsie, Herzkrankheiten oder ähnlichem leiden. Das Fahren unter Alkoholeinfluss oder anderen Drogen ist strengstens verboten und wird wie im normalen Straßenverkehr auch mit Führerscheinentzug, Geldbußen, Verlust des Versicherungsschutzes etc. geahndet.


Reservierung: Ihre Reservierung nehmen wir gerne per Telefon oder Email entgegen. Unsere Angebote sind bis zum Zeitpunkt der Reservierungsbestätigung freibleibend.


Nutzungsbedingungen: Die Nutzung des Fahrzeugs erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Wir können weder für seine eigenen Fehler, noch für das Verhalten Dritter vom Vermieter in Anspruch genommen werden. Gesetzliche Rücktrittsrechte des Kunden werden weder ausgeschlossen noch beschränkt. Das gleiche gilt für uns zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche.


Mietbedingungen (Auszug): Die gesamte Mietbedingungen und die Haftungsausschlusserklärung befinden sich auf der Rückseite des jeweils schriftlich geschlossenen Mietvertrags! Der Unterzeichner des Mietvertrages wird Vertragspartner. Mehrere Unterzeichner haften als Gesamtschuldner. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs besteht kein Anspruch auf Mietkostenerstattung. Bei Überschreitung des Rückgabezeitpunktes um mehr als 15 Minuten, bei Mieten per Stundentarif, wird ein Mietzins von einer Stundenmiete berechnet. Bei Überschreitung des Rückgabezeitpunkts um mehr als eine Stunde, bei Mieten per Tagestarif, wird ein Mietzins von mindestens einer Tagesmiete berechnet. Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug ordentlich zu behandeln und die technischen Vorschriften sorgfältig zu beachten. Insbesondere ist hier der Ladezustand der Akkus zu beachten. Die Fahrzeuge werden in einem ordentlichen Zustand übergeben und müssen im gleichen Zustand zurückgebracht werden. Zur Führung des Fahrzeuges ist nur der im Mietvertrag aufgeführte Mieter berechtigt. Bei Überlassung des Fahrzeuges an Dritte haftet der Mieter für die Einhaltung der Bestimmungen des Mietvertrages. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei Personenschäden ist die nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu informieren. Der Polizeibericht des Unfalls ist dem Vermieter unaufgefordert vorzulegen. Unsere Fahrzeuge mit Kennzeichen sind für den öffentlichen Verkehr zugelassen und Haftpflichtversichert. Der Mieter haftet zu 100 % bei allen Schäden die nachweislich nicht durch fahrlässigen Verhalten des Vermieters entstanden sind.

Sollte ein Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters seinen Dienst versagen, wird versucht ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Ist es dem Vermieter nicht möglich ein Ersatzfahrzeug zu besorgen, wird der Mietzins für die Ausfallzeit zurückerstattet. Es können für die Ausfallzeit keine weiteren Schadensersatzansprüche gestellt werden. Sollte dem Vermieter der Verleih des Fahrzeugs aus berechtigtem Grund unzumutbar erscheinen, so ist er berechtigt den Mietvertrag zu stornieren oder zu verkürzen.


Leistungsort und Gerichtsstand: Leistungsort ist Norden. Sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist der Gerichtsstand Norden. Gleiches gilt wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Wir sind berechtigt, den Mieter auch an anderen zulässigen Gerichtsständen zu verklagen.


Salvatorische Klausel: Sollten einige Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. 


1.1.2022 Ingo Hengesbach


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